Betriebliches Gesundheitsmanagement

Ein Müsli am Morgen, 30 Minuten Sport täglich und so wenig Stress wie möglich. Gute Tipps, aber nicht immer praktikabel. Ihr Team geht mit uns individuelle Wege. Unser Anspruch ist es, Gesundheitsressourcen zu identifizieren und vorhandene Kompetenzen zu stärken. Zeigen Sie Ihrem Team und Ihren Kooperationspartnern, dass Ihnen eine gesunde Zukunft wichtig ist. Wir unterstützen Sie dabei!


• Fachvorträge zu aktuellen Themen
• Arbeitsplatzbegehungen
• Projekte / Projektmanagement
• Aktionen
• modernes Personalmanagement
• Organisationsentwicklung
• Mitarbeiterbefragungen
• Evaluation
• Gesundheitsberichte
• Öffentlichkeitsarbei

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Planung und Implementierung!
Dies beinhaltet u.a.

  • Fachvorträge (Zeit-, Stress-, Konfliktmanagement, Ernährung- Bewegung, Kommunikation, Mobbing......)
  • Arbeitsplatzbegehung
  • Projekte - Projektmanagement
  • Aktionen
  • Personalmanagement
  • Organisationsentwicklung
  • MA-Befragungen
  • Evaluation
  • Gesundheitsberichte
  • Öffentlichkeitsarbeit ( Publikationen, Internetbetreuung /Homepage....)

– vom Gesundheitstag bis zu Jahresprojekten , , , , , , ,

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

So könnte eine teambildende Maßnahme aussehen! Ein Kochabend innerhalb des Teams www.bgm.kochdate.de.

Erstmals steuerliche Förderung für betriebliche Gesundheitsförderung Jahressteuergesetz 2009


Die Bundesregierung sieht jetzt offenbar erstmals die betriebliche Gesundheitsförderung als ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel an. Trotz leerer Staatskassen sollen betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung ab dem nächsten Jahr von der Steuer befreit werden. Dies sieht eine neue Regelung im Jahressteuergesetz 2009 vor.Geförderte MaßnahmenGemäß dem Referentenentwurf sollen unter die Steuerbefreiung insbesondere die Leistungen fallen, die im Leitfaden „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGB V und § 20a SGB V“ für die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20a SGB V) aufgeführt sind.Hierunter fallen insbesondere:

  • Maßnahmen zur Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates),
  • die Bereitstellung einer gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung,
  • Maßnahmen zur Vermeidung psychosozialer Belastungen und Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung),
  • Präventivmaßnahmen für den Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz).

Die Steuerbefreiung dieser Leistungen soll auf einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Euro je Arbeitnehmer beschränkt werden. Steuerfrei gestellt werden sollen auch Barleistungen, (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden. Keine steuerliche Förderung erfahren allerdings Zuschüsse zu den Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios. Quelle: www.dnbgf.de/

Gemeinsame Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements....BMI mehr (PDF-Datei)

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